„Zertifiziert generalüberholt“: Neues Gütesiegel für eBay B-Ware

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Das Thema Nachhaltigkeit wird in den Augen des Online-Marktplatzes eBay immer relevanter. Um den Trust der Kunden für das B-Ware-Segment des Marketplace zu stärken, bietet eBay inzwischen das neue Gütesiegel „Zertifiziert generalüberholt“ für Händler an, die B-Ware auf eBay vertreiben.

Händler sollen durch diese Auszeichnung zum einen von einer verbesserten Sichtbarkeit profitieren. Zum anderen sollen weniger Rückgaben mit der Begründung „Artikel nicht wie beschrieben“ erfolgen. Die Händler, die das Gütesiegel erhalten, dürfen dies auch an verschiedenen Stellen ihres Angebots – zum Beispiel in Angebotstiteln, Produktbeschreibungen usw. – platzieren.

Eine Übersicht, für welche Kategorien eBay das Gütesiegel-Programm anbietet, kannst Du auf der entsprechenden Informationsseite einsehen. Mögliche Produkte können beispielsweise aus den Bereichen Fernseher, Videospiele, Staubsauger usw. stammen.

Sowohl die Produkte als auch die Händler müssen für den Erhalt des Siegels „Zertifiziert generalüberholt“ jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.

Anforderungen an die Produkte für die Vergabe des Gütesiegels:

  • Der Hersteller oder ein vom Hersteller entsprechender Dienstanbieter hat das Produkt geprüft, gereinigt und generalüberholt. So entspricht das Produkt den Herstellerspezifikationen.
  • Der Verkaufsgegenstand hat keine oder nur wenige sichtbare Mängel und befindet sich in einem einwandfreien, neuwertigen Zustand.
  • Der Anbieter liefert das Produkt in einer neuen Verpackung inklusive neuem Zubehör, das ggf. nicht das originale Zubehör ist.
  • Kostenloser Versand, 30 Tage kostenlose Rückgabe, ein Jahr Garantie

Aber nicht nur die Produkte müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllen, sondern auch die Händler müssen den eBay-Anforderungen für die Vergabe des Gütesiegels gerecht werden. Zur Teilnahme am Programm „Zertifiziert generalüberholt“ müssen die Verkäufer der entsprechenden Produkte entweder der Hersteller selbst oder ein vom Hersteller autorisierter Händler sein. Händler, die nicht gleichzeitig der Hersteller sind, müssen daher einen Beleg erbringen, der beweist, dass sie zum Wiederverkauf durch den Hersteller autorisiert sind. Zudem muss das eBay-Konto des Verkäufers folgende Kriterien erfüllen:

  • Verkäuferkonto ist nicht eingeschränkt
  • Servicestatus: „Überdurchschnittlich“ bzw. „Verkäufer mit Top-Bewertungen“
  • Befolgen aller eBay-Grundsätze

Das Gütesiegel verteilt eBay nicht automatisch an Händler und Produkte, die die Voraussetzungen erfüllen. Viel mehr können sich Verkäufer für die Teilnahme an dem Gütesiegel Programm „Zertifiziert generalüberholt“ bei eBay bewerben.

 

Vera Kuhn ist als Teil des eomazy-Teams im Bereich Content und Advertising Performance auf Online-Marktplätzen tätig. Sie kümmert sich um alle Inhalte auf Marketplaces und teilt zusätzlich ihr Fachwissen zu diesem Thema in Magazin- und Blogbeiträgen. 

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