Neue Gesetzeslage für Online-Marktplätze und Influencer

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In der Nacht zum 11. Juni 2021 hat der Bundestag einer neuen EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften zugestimmt. Dieses soll am 28. Mai 2022 in Kraft treten und das Verbraucherrecht auf den neuesten Stand bringen.

Für wen ist das neue Gesetzespaket gedacht?

Allgemein betreffen die neuen EU-Gesetze jegliche Verträge, die beim Kauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Produkten über einen Online-Marktplatz abgeschlossen werden.

Die neue Gesetzeslage gilt, egal ob die Bestellung über das Internet, per E-Mail oder Telefon erfolgt. Wurde jedoch auf dem Online-Marktplatz Verträge über Finanzdienstleistungen wie Kredite, Versicherungen oder Altersversorgung abgeschlossen, tritt die Regelung nichle in Kraft.

Was ändert sich mit den neuen Verbraucherschutzvorschriften?

Neue Maßnahmen für Online-Marktplätze

Die neuen Regelungen dienen allgemein dazu, Empfehlungsverfahren und Bewertungen auf Online-Marktplätzen in Zukunft mit mehr Transparenz zu behandeln.

Somit müssen Online-Marktplätze und Vergleichsanbieter wie Amazon, eBay, Idealo oder Check24 demnächst besser auf potenzielle Provisionen ihrer Angebote hinweisen. Der Anbieter soll den Verbraucher zukünftig mehr über das Ranking bestimmter Produkte informieren. Also warum und wann ein Artikel oben auf der Suchergebnisseite steht. Hierfür sind Informationen über die Anzahl der Aufrufe des Angebotes, das Datum der Einstellung, dessen Bewertung oder die Verkäufer-Rezensionen, die Anzahl der Verkäufe oder dessen Beliebtheit, Provisionen oder Entgelte von Relevanz. Außerdem interessant: Der Anbieter muss klar darauf hinweisen, wenn er einen Preis personalisiert berechnet.

Weiterhin sind Vergleichsportale dann dazu verpflichtet, alle miteinbezogenen Anbieter auszuweisen. Haben diese eine Bewertungsfunktion, müssen sie ebenfalls beweisen, dass die Beurteilungen tatsächlich von Verbrauchern kommen. Anbieter von Ticketbörsen sind dazu verpflichtet, den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis ebenfalls einzublenden.

Für Betreiber von Online-Marktplätzen gilt ebenfalls demnächst: Der Kunde muss über wirtschaftliche Verflechtungen zwischen ihm und den Marktplatz-Händlern informiert werden. Dies schließt ebenfalls ein, ob es sich bei diesem um einen Unternehmer oder Verbraucher handelt. Mit dieser Regelung sollen Kunden besser beurteilen können, warum ein bestimmtes Produkt in der Suchergebnisseite oben steht und ob dessen Bewertungen seriös sind.

Kennzeichnungspflicht für Influencer-Werbung

In Zukunft treten auch Änderungen bei der Kennzeichnung von Werbung bei Posts oder Beiträgen von Influencern oder Bloggern auf. Damit wurde die Frage geklärt, ob Posts mit Produktempfehlungen oder sogenannten „Marken-Hashtags“ auch dann als Werbung gekennzeichnet werden müssen, auch wenn sie dafür kein Geld erhalten haben.

Ab 28. Mai 2022 müssen Influencer und Blogger ihre Posts zukünftig als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür irgendeine Art von Gegenleistung erhalten.

 

Antonia Genßler unterstützt das eomazy-Team neben ihrem Studium im Fachbereich E-Commerce an der FH Würzburg in den verschiedenen Aufgabenbereichen rund um das Thema Online-Marktplätze und hilft bei der Verbreitung des eomazy-Fachwissens durch informative Beiträge und News auf der Homepage.

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